Informationen

Anlässe 1. Semester

Informationen zu den einzelnen Anlässen folgen zum gegebenen Zeitpunkt

13. September 2024:
Clean-up-Day
20. September 2024: Bewegungsmorgen 2. Zyklus
25. - 27. September 2024: Pausenkiosk
14. - 18. Oktober 2024: 
Schwimmwoche
23. Oktober 2024: Bewegungsmorgen 1. Zyklus
13. November 2024:
 Lichterfest
14. November 2024:
Zukunftstag
29. November 2024:
Winterschmaus 2. Zyklus
6. Dezember 2024:
Samichlaus
18. - 20. Dezember 2024:
Pausenkiosk

Anlässe 2. Semester

Informationen zu den einzelnen Anlässen folgen zum gegebenen Zeitpunkt

05. Februar 2025: Bewegungsmorgen 1. Zyklus
26. - 28. Februar 2025:
Pausenkiosk
26. - 28. März 2025: Pausenkiosk
11. April 2025:
Ostereiersuche
6. Mai 2025:
Sporttag
19. - 23. Mai 2025:
Projektwoche
27. Juni 2025: 
Schulschluss


Schulferien 

28. September 2024 -
13. Oktober 2024:

Herbstferien

21. Dezember 2024 -
5. Januar 2025:

Weihnachtsferien

1. März 2025 -
16. März 2025

Sportferien

12. April 2025 -
16. April 2025:

Frühlingsferien

28 Juni 2025 -
10. August 2025:

Sommerferien


Schulfreie Tage 

01. Mai 2025:
1. Mai

29. Mai 2025 -
1. Juni 2025:
Auffahrt

9. Juni 2025: 
Pfingstmontag


Unterrichtszeiten

Unterrichtszeiten Kindergarten

Vormittag: 08.00* - 12.00 Uhr

*Einlaufzeit von 08.00 - 08.30 Uhr

Nachmittag: 13.45 - 15.45 Uhr
Die "Grossen" haben am Montagnachmittag und die "Kleinen" am Dienstagnachmittag Unterricht.

Unterrichtszeiten Primarschule

Vormittag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mo-Di-Nachmittag: 13.45 - 16.10 Uhr
Freitagnachmittag: 13.45 - 15.15 Uhr

Die Schüler/innen der 1. und 2. Klasse haben am Montag- und Dienstagnachmittag Unterricht. Am Freitagnachmittag haben die Kinder unterrichtsfrei.

Die Schüler/innen der 3. bis 6. Klasse haben am Montag-, Dienstag- und Freitagnachmittag Unterricht.

Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft

An der Primarstufe Ziefen unterrichten wir gemäss dem kantonalen Lehrplan. Der für alle drei Zyklen gültige Lehrplan  ermöglicht die zyklusübergreifende Arbeit und unterstützt damit die Laufbahnorientierung der Kinder. 


Zusammenarbeit

Die Bildung und Erziehung der uns anvertrauten Kinder verstehen wir als gemeinsame Aufgabe zwischen Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten, die nur mit gegenseitiger Unterstützung und Wertschätzung in enger Zusammenarbeit erfolgreich wahrgenommen werden kann. Wie bieten Ihnen:

  • Offene Türen für Unterrichtsbesuche
  • Mindestens einen Elternabend pro Schuljahr
  • Ein jährlich individuelles Standortgespräch
  • Vereinbarte Sprechstunden für persönliche Anliegen oder Probleme des Kindes und Rückmeldungen an die Lehrperson
  • Rasche Rückmeldung bei Veränderungen


Zur gegenseitigen und umfassenden Begleitung Ihres Kindes sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Sie können uns unterstützen indem Sie:

  • An Elternabenden und schulischen Veranstaltungen teilnehmen
  • An Gesprächen und an Elternabenden auf aktuelle Themen aufmerksam machen und Ideen einbringen
  • Ihr Kind dazu anhalten pünktlich zum Unterricht zu kommen
  • Ihr Kind ausgeruht in den Kindergarten oder die Primarschule schicken
  • Die Lehrperson über wichtige Veränderungen im Umfeld des Kindes oder besondere Vorkommnisse oder Gegebenheiten informieren

Schulweg 

Für Kinder ist der Schulweg ein erster Schritt in die Selbstständigkeit. Dabei ist der Schulweg ein lehrreiches Erlebnis - vorausgesetzt die Kinder gehen zu Fuss. Damit die Kinder lernen, sich im Verkehr korrekt und sicher zu bewegen, werden die Klassen regelmässig durch Verkehrsinstruktor/innen der Kantonspolizei Basel-Landschaft unterrichtet. Dies reicht vom Verhalten als Fussgänger/in bis hin zum Erlernen des Fahrradfahrens (5. Klasse) auf der Hauptstrasse.

Erziehungsberechtigte sind grundsätzlich für den Schulweg ihres Kindes verantwortlich. Dennoch möchten wir Sie auf die wichtigsten Verhaltensregeln für mehr Sicherheit aufmerksam machen:

  • Grundsätzlich kommen die Kinder zu Fuss in den Kindergarten oder zur Schule. Ausnahmen bewilligt die Schulleitung.
  • Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind helle Kleidung trägt und lichtreflektierendes Material an Schuhen, Jacken oder Rücksäcken angebracht ist.
  • Fahren Sie Ihr Kind nicht direkt vor das Schulhaus. Durch diesen zusätzlichen Verkehr vor dem Schulhaus werden andere Kinder gefährdet.


Absenzen

Wenn ein Kind wegen Krankheit oder anderen Gründen den Unterricht nicht besuchen kann, melden Sie Ihr Kind bei der Lehrperson ab. Bitte denken Sie auch daran, Ihr Kind beim Mittagstisch abzumelden.

Kinder, die während der Unterrichtszeit krank werden, müssen im Kindergarten oder in der Primarschule abgeholt werden. Sie dürfen nur nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten selbstständig nach Hause geschickt werden. 

Ab dem fünften Tag der Absenz kann ein ärztliches Zeugnis durch die Schulleitung eingefordert werden. 


Unterrichtsausfall

Es kommt immer wieder vor, dass Lehrpersonen krankheitsbedingt ausfallen. Das Sekretariat ist in solchen Fällen bemüht, so schnell wie möglich eine Stellvertretung zu finden. 

Die Durchführung des Unterrichts wird, wenn immer möglich, sichergestellt. Wobei die Betreuungspflicht höchste Priorität hat. Bei einem kurzfristigen Ausfall einer Lehrperson wird eine interne Stellvertretung gesucht. Dies kann dazu führen, dass Lektionen zur Unterstützung (Deutsch als Zweitsprache, Integrative Schulungsform, etc.) individueller Bedürfnisse einzelner Kinder ausfallen, so dass der Unterricht in der Ganzklasse sichergestellt ist. 

Falls der Unterricht am Nachmittag nicht durch eine Stellvertretung übernommen werden kann, fällt der Unterricht aus. Kinder, welche an den jeweiligen Nachmittagen zuhause nicht betreut werden können, können den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen. Bei Unterrichtsausfall am Nachmittag werden die Erziehungsberechtigten via Elternbrief informiert. 

Jokertage

Jedes Kind an der Primarstufe Ziefen  kann während eines laufenden Schuljahres ohne Begründung zwei Tage (keine Halbtage) vom Unterricht fernbleiben.

  • Eine Ankündigung ist mittels Jokertagkarte mindestens 1 Woche im Voraus an die Klassenlehrperson zu richten. 
  • Der Jokertag kann grundsätzlich immer bezogen werden, ausser am ersten Schultag im Schuljahr.
  • Die Klassenlehrperson kann ein Gesuch aufgrund von Prüfungen, Schulanlässen etc. ablehnen.
  • Nicht bezogene Jokertage verfallen  am Ende des Schuljahres.
  • Gegen Entscheide der Klassenlehrperson kann bei der Schulleitung innert 10 Tagen seit ihrer Eröffnung schriftlich Einsprache erhoben werden. 

Urlaube

Jedes Kind kann während seiner Kindergarten- oder Primarschulzeit zusätzlich freie Tage beziehen, nämlich:

Urlaube von 1 Tag bis zu 2 Wochen

  • Urlaube von 1 Tag bis zu 2 Wochen müssen mindestens 4 Wochen vor Urlaubsbeginn mit dem entsprechenden Formular (s. Download) abgegeben werden.
  • Urlaube dürfen grundsätzlich immer bezogen werden ausser am ersten Schultag im Schuljahr. 
  • Für das Urlaubsgesuch müssen nachvollziehbare Gründe vorliegen.
  • Dazu gehören nicht bereits gebucht Reisen oder Ferien.


Urlaube von mehr als 2 Wochen

  • Urlaube von mehr als 2 Wochen müssen mindestens 3 Monate vor Urlaubsbeginn mit dem entsprechenden Formular (s. Download) an den Schulrat eingereicht werden. 
  • Urlaube dürfen grundsätzlich immer bezogen werden ausser am ersten Schultag im Schuljahr. 
  • Für das Urlaubsgesuch müssen nachvollziehbare Gründe vorliegen.
  • Dazu gehören nicht bereits gebuchte Reisen oder Ferien. 


Maximal dürfen im 1. Zyklus (Kindergarten - 2. Klasse) 15 Urlaubstage und im 2. Zyklus (3. - 6. Klasse) weitere 15 Urlaubstage bezogen werden. 

Schulhausordnung

Schulweg

  • Wir kommen zu Fuss in die Schule. Sämtliche fahrbaren Untersätze sind verboten (Ausnahmen bewilligt die Schulleitung). 
  • Wir erscheinen rechtzeitig im Unterricht. 
  • Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. 


Schulanlage

  • Trottinett, Rollbrett, Inline-Skates, elektrische Gegenstände und gefährliche Gegenstände bleiben zu Hause. 
  • ­Abfälle werfen wir in den Abfalleimer und bei Bedarf säubern wir Zimmer und Pausenplatz (Fötzele). 
  • ­Wir verlassen die Schulanlage während der Unterrichtszeit und den Pausen nur mit Erlaubnis der Lehrpersonen. 
  • ­Die Turnhalle betreten wir nur mit sauberen Hallenschuhen. (Barfuss oder Schläppli mit Einwilligung der Lehrperson.) 
  • ­Die Schulzimmer betreten wir mit Hausschuhen. 
  • An unserer Schule herrscht Rauchverbot. 
  • Am Ende der Pause bringe ich die ausgeliehenen Spielsachen in die Spielkiste zurück. 


Pause

  • Zwei Lehrkräfte beaufsichtigen jeweils die grosse Pause. 
  • ­Die gelbe Markierung darf nicht überschritten werden. 
  • ­Alle Kinder befinden sich draussen auf dem Schulgelände. 
  • ­Unser Znüni essen wir draussen. 
  • ­Schneebälle werden nur auf dem Rasenspielfeld und nicht gegen die Gebäude geworfen. 
  • Kein Ballspiel im überdachten Bereich. 


Wertschätzung

  • Respektvolles, verantwortungsbewusstes und faires Verhalten untereinander. 
  • ­Sorgfältiger Umgang mit Material und Gebäude. 
  • Wenn ich Sachen entwende, beschädige, zerstöre oder verliere, muss ich für den Schaden aufkommen.