Zeugnis / Übertritt

Zeugnis

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Am Ende eines Schuljahres erhalten die Kinder ein Zeugnis. Dieses Zeugnis gibt Auskunft über die Lernerfolge und den Promotionsentscheid. 

Jeweils zum Halbjahr wird von den Lehrpersonen das sogenannte Standortgespräch mit den Erziehungsberechtigten geführt.


Promotion

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Sollte eine Promotion auf Grundlage der Prädikate in der 1. bis 2. Klasse oder des Notendurchschnittes in der 3. bis 6. Klasse nicht erreicht sein, kann der Klassenkonvent die weitere Beförderung des Kindes, in der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, entscheiden. Dabei gelten die Grundlagen der Verordnung für die schulischen Laufbahn. 

Übertritt an die Sekundarschule

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Am Ende der 6. Klasse treten unsere SchülerInnen in die Sekundarschule Reigoldswil über. Dazu wird seitens der Lehrpersonen in der 5. Klasse am Standortgespräch eine prognostische Einschätzung abgegeben, in welchen Zug (A, E oder P) diese voraussichtlich übertreten werden. In der 6. Klasse wird am Standortgespräch seitens der Lehrpersonen der definitive Entscheid der Lehrperson bekanntgegeben und besprochen. Stimmen die Erziehungsberechtigten zu, ist der Entscheid definitiv. Existieren Vorbehalte seitens der Erziehungsberechtigten, kann das Kind an einer Übertrittsprüfung (etwa Anfang Februar) teilnehmen. Der definitive Entscheid wird dann seitens des Kantons auf Grundlage der Übertrittsprüfung beschlossen.

Zu dem ganzen Prozess werden verschiedene allgemeine und innerschulische Informationsveranstaltungen durchgeführt.